Petition Algérie
 

Advocacy:

Unterschriftenkampagne zu Gunsten der Christen in Algerien

Einleitung
Am Sonntag, den 22. Mai 2011, ordnete der Gouverneur der Provinz Béjaïa in Algerien die Schliessung aller Gemeinden der protestantischen Kirche Algeriens (EPA) an. Am 25. Mai 2011 wurde Karim Siaghi aus Oran, Algerien, zu fünf Jahren Haft und einer Strafe von 200.000 algerischen Dinaren (etwa 2.200 CHF) verurteilt. Open Doors sieht beide Vorfälle als Verletzungen des Rechts auf Religionsfreiheit und hat daher eine Unterschriftenkampagne begonnen, mit der wir unsere Besorgnis über die Verurteilung von Karim Siaghi ausdrücken und die algerischen Behörden höflich bitten das Gesetz 06-03 über die Regelung nichtmuslimischer religiöser Aktivitäten aufzuheben. Dazu wollen wir, dass möglichst viele E-mails zu den algerischen Botschaften der einzelnen Länder gesandt werden, Grundlage hierfür ist die Briefvorlage unten.

E-Mail-Adresse und Beispielbrief
Wenn Sie sich an dieser Unterschriftenkampagne beteiligen möchten, haben Sie die Möglichkeit, uns in einem Formular ihren Namen, Wohnort und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Dies gibt uns einen Überblick darüber, wie viele Personen sich an der Kampagne beteiligt haben. Nach dem Ausfüllen des Formulars gelangen Sie zum Beispielbrief und erhalten die weiteren Anweisungen zum elektronischen Versand des Briefs an die Botschafter von Algerien in der Schweiz, Ihre Exzellenz Herr El-Haoués RIACHE.

Vielen Dank, dass Sie sich für Christen in Algerien einsetzen.

zum Formular  

 

 

Hintergrundsinformationen zur Situation der Christen in Algerien
Nach Informationen von Gläubigen vor Ort und anderen Organisationen leben schätzungsweise etwa 20.000 – 25.000 Christen in Algerien. Etwa 5.000 (Quelle: Kirche in Not) sind Katholiken, ca. 15.000 bis 20.000 sind Protestanten, davon haben die meisten einen muslimischen Hintergrund.
Christliche Literatur ist in diesem Land selten und die einheimischen Christen fühlen sich nicht frei, christliche Literatur bei sich zu haben. Gemäss Gesetz 06-03, welches im Februar 2006 verabschiedet wurde, können Algerier zu einer Geldstrafe von bis zu 1 Million Dinare (etwa 11.000 CHF) und einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden, wenn sie Material drucken, lagern oder verteilen, welches für die Konvertierung von Muslimen verwendet werden kann.
Christen werden durch die Sicherheitsdienste streng überwacht und regelmässig von der Polizei überprüft. Die meisten Schwierigkeiten, welchen Christen gegenüberstehen, kommen jedoch aus der Familie und Verwandtschaft wie auch aus dem weiteren sozialen (und religiösen) Umfeld.

Verfassung
Gemäss Artikel 2 der Verfassung der Demokratischen Volksrepublik Algerien ist der Islam Staatsreligion. Artikel 32 garantiert grundlegende Freiheiten und Menschenrechte für alle Bürger. Artikel 36 schützt die Gewissens- und Meinungsfreiheit, während Artikel 41 Meinungs- und Versammlungsfreiheit schützt. Die algerische Verfassung erwähnt den Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit nicht ausdrücklich.

Gesetz 06-03
Im Februar 2006 veröffentlichte der Präsident der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Abdelaziz Bouteflika, Gesetz 06-03, welches die Ausübung religiöser Gottesdienste regelte, die nicht dem Islam zuzuordnen sind . Dies Gesetz betont die Freiheit des religiösen Gottesdienstes, schränkt dessen gemeinsame Ausübung aber auf „Vereinigungen mit einem religiösen Charakter” (Artikel 6) und auf “Strukturen, die zu diesem Zweck errichtet wurden” (Artikel 7). Eine nationale Kommission für religiöse Gottesdienste wurde damit beauftragt, religiöse Vereinigungen zu überprüfen (Artikel 9). Zudem verbietet das Gesetz Versuche, einen Muslim zu einem anderen Glauben zu bekehren oder auch nur den Glauben eines Muslim zu erschüttern, auch wenn es Konversionen an sich nicht untersagt. Nur in Algerien ordinierte kirchliche Mitarbeiter haben die Erlaubnis, das Evangelium zu verkündigen. Das Gesetz beschränkt die Ausübung der Religionsfreiheit zudem auf offiziell registrierte Gebäude und untersagt damit faktisch Bibelstudiengruppen in Privathäusern.
Das Gesetz liess allem Kirchen sechs Monate Zeit für die Registrierung und der Übereinstimmung mit den weiteren Bestimmungen des Gesetzes.
Im November 2007 begannen algerische Behörden, Kirchen zu schliessen. Nach Ablauf von sechs Monaten hatten beinahe die Hälfte aller Kirchen eine Schliessungsverfügung erhalten. Gegen dieses Vorgehen begann Open Doors im April 2008 eine Unterschriftenkampagne. Im Juli 2008 hatte sich die Situation insoweit stabilisiert, dass verschiedene Gemeinden dennoch Gottesdienste durchführen konnten. Diese vorübergehende Windstille hielt offensichtlich bis Mai dieses Jahres, als alle Kirchen der EPA in der Provinz Béjaïa eine Schliessungsverfügung bekamen.

Die Protestantische Kirche Algeriens (EPA)
Die meisten Gemeinden Algeriens gehören der Protestantischen Kirche Algeriens (EPA – Eglise Protestante d’Algérie) an, welche vor beinahe 40 Jahren gegründet wurde. Im Laufe der Jahre entstanden viele Kirchen an verschiedenen Orten Algeriens, vor allem in der Kabylei. Heute dienen 25 EPA-Gemeinden und 20 unabhängige protestantische Gemeinden den etwa 15.000 bis 20,000 protestantischen Christen.  Die katholische Kirche Algeriens dient etwa 5.000 Mitgliedern.  Die momentane Beziehung zwischen protestantischer und katholischer Kirche ist angespannt, aber sie bleiben im Gespräch.
Der Vorsitzende der EPA, Mustapha Krim, hält regelmässigen Kontakt mit den Behörden in der Hauptstadt Algier. In der Mitte des Jahres 2010 wiesen die Behörden darauf hin, dass EPA-Gemeinden eine offizielle Registrierung erhalten könnten, wenn sie eine Vollversammlung (Generalsynode) organisieren würden. Obwohl die EPA diesem Ansinnen nachkam, musste sie bis zum Juli dieses Jahres auf die Anerkennung durch den Staat warten. Diese landesweite Anerkennung mag es den Ortsgemeinden der EPA einfacher machen, ihre Gemeinderäume als Gotteshäuser registrieren zu lassen, wie es von Gesetz 06-03 verlangt wird. Bisher allerdings arbeiten die Gemeinden der EPA nach wie vor illegal, da ihre Gemeinderäume nicht als für den Gottesdienst bestimmt registriert sind. Dies gilt selbstverständlich erst recht für die unabhängigen Gemeinden im Land.
Am Sonntag, den 22. Mai 2011, wurde der Präsident der EPA, Mustapha Krim, gebeten, zur Polizeistation des Ortes Béjaïa zu kommen. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass der Gouverneur der Provinz angeordnet hat, „alle Gebäude, die dem Gottesdienst für nichtmuslimische Religionen dienen, dauerhaft zu schliessen.”
Die „ministerielle Anweisung”, welche vom algerischen Innenministerium herausgegeben wurde, ordnet landesweit die dauerhafte Schliessung aller Gebäude an, die der Ausübung nichtmuslimischer Gottesdienste dienen oder dafür gewidmet werden sollen. Dieses Schriftstück bezieht sich auf Gesetz 06-03, welches die „Voraussetzungen und Regelungen für die Ausübung religiöser Gottesdienste ausserhalb des Islam” betrifft.
In der Provinz Béjaïa bestehen sieben Gemeinden der EPA; zwei davon in der Stadt Béjaïa, die anderen in Akbou, Ighzer Amokrane, Chemini, Akhnak, und At Melikeche.
Am Samstag, den 23. April 2011, kamen zu Gottesdienstende drei nicht uniformierte Polizisten zu einer Kirche in Makouda (Kabylei). Sie befahlen dem Pastor dieser Gemeinde, Nourredine, die Kirche binnen 48 Stunden zu schliessen. Der Pastor weigerte sich, Papiere gleichen Inhalts zu unterzeichnen. In ihrer zehnjährigen Geschichte war dies das erste Mal, dass die Gemeinde in Makouda Probleme mit den Behörden hatte. Selbst inmitten der zahlreichen Kirchenschliessungen 2008 war sie eine der wenigen Kirchen, die keine Schliessungsverfügung erhielt.

Christen wegen “illegaler christlicher Aktivitäten” verhaftet und verurteilt
Karim Siaghi (auch Siaghi Krimo genannt) und Sofiane, zwei Christen aus Oran, wurden am 14. April 2011 verhaftet und mussten mit Anklagen wegen Proselytismus und Blasphemie am 4. Mai vor Gericht erscheinen. Am 25. Mai 2011, wurde Karim Siaghi zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 algerischen Dinaren (etwa 2.200 CHF) verurteilt. Dies war gemäss Artikel 144 des Strafgesetzbuch die Höchststrafe. Er hatte eine CD mit christlichen Inhalten an seinen Nachbarn weitergegeben. Sofiane wurde freigesprochen und entlassen.
Karim Siaghi legte Berufung ein. Solange diese läuft, ist er nicht inhaftiert. Allerdings ist unbekannt, wie lange das Verfahren in Anspruch nehmen wird. Sollte das Oberste Gericht seine Verurteilung aufrechterhalten, kann Karim jederzeit von der Polizei zur Verbüssung seiner Haftstrafe festgenommen werden.
Seit 2008 haben ungefähr 10 algerische Christen Gerichtsverhandlungen wegen illegaler christlicher Aktivitäten durchstehen müssen. Nur Karim Siaghi und Sofiane haben Urteile erhalten, während die anderen vorgeladenen Christen im Stadium der Unsicherheit verharren.
Am 12. Dezember 2010 wurden vier Gläubige wegen des unerlaubten Feierns eines Gottesdienstes verurteilt. Ihre Berufung läuft noch.